FIDLEG
Finanzdienstleistungsgesetz
Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Das FIDLEG bezweckt insbesondere die Stärkung des Anlegerschutzes durch erhöhte Informations- und Dokumentationspflichten bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen.
Die nachstehenden Dokumente sollen Ihnen einen umfassenden Überblick rund um das FIDLEG und die Accresco Investment AG geben. Selbstverständlich stehen wir auch für weitere Informationen jederzeit gerne zur Verfügung.